Samstag, 16. Februar 2008

Gerichtliche Verfügung

Heute ist uns ein Einschreiben ins Haus geflattert, in welchem die Stadtbauten die Bekletterung sämtlicher ihrer Liegenschaften untersagen (nicht nur den Blutturm und die Münsterplattform, welche seit 2005 mit einem Verbot belegt sind). Dieser Schritt wird in drei Punkten begründet.
Am Ende des Schreibens werden wir aufgefordert, alle Liegenschaften der Stadt Bern aus 'Bärn Boulder' zu streichen und umgehend jede Bekletterung zu unterlassen. Ausserdem sei unsere 'Kundschaft' (also ihr!) umgehend auf diesen Umstand aufmerksam zu machen; andernfalls blieben allfällige zivil- oder strafrechtlich Schritte vorbehalten.

Tja, harte Zeiten ...